Allgemeine Teilnahmebedingungen des Förderverein »Poeler Kogge« e.V. für den Aufenthalt an Bord der „Wissemara“.
1. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit Eingang der vollständig unterschriebenen Törnvereinbarung beim Förderverein »Poeler Kogge« e.V., Marketing-Poeler Kogge „Wissemara“. Bei Einzelbuchern reicht die telefonische oder persönliche Anmeldung bzw. Buchung per Internet als Anmeldung aus. Der Anmeldende unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den Anwei-sungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied. Er erkennt an, dass die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes - wie etwa die Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck - oder Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann. Mit der vollständig unterschriebenen Törnvereinbarung wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich. Der Zugang der vom Förderverein »Poeler Kogge« e.V. Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ unterzeichneten Törnvereinbarung bei dem Törnteilnehmer gilt insoweit als Vertragsannahme (Wirksamwerden des Vertrages).
2. Törnkosten
Die in der Törnrechnung/Vereinbarung ausgewiesene Zahlung/Anzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Segeltörns beim Förderverein »Poeler Kogge« e.V., Marketing Poeler Kogge „Wissemara“, eingegangen sein. Bei Einzelbuchern ist die Barzahlung bzw. realisierte Überweisung auf das Bankkonto ausschlaggebend. Die Bankverbindung ist der Törnvereinbarung bzw. den all-gemeinen und diesbezüglichen Angaben/Hinweisen zu entnehmen. Das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing „Poeler Kogge“ behält sich vor, eventuell notwendige Zu-schläge, die durch den Törnteilnehmer verursacht wurden (z. B. Treibstoffzuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu stellen.
3. Rücktritt durch den Anmeldenden
Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn bis 4 Wochen vor Beginn wird der bis dahin eingezahlte Betrag zurückgezahlt. Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Beginn werden 50 %, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Die Bearbeitungsgebühr ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden, der durch den Rücktritt verursacht ist, nachweist.
4. Törnausfall
Kann die Kogge wegen Schäden, Havarien, Schlechtwetter – Windstärken über 5 Beaufort zum Zeitpunkt der Abfahrt -, höherer Gewalt oder anderer vom Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marekting Poeler Kogge “Wissemara“ nicht zu vertretender Umstände nicht auslaufen, hat das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Poeler Kogge “Wissemara“ das Recht, von der Törnvereinbarung zurückzutreten. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Törnkosten, abzüglich eines 5%igen Verwaltungskostenanteils, vom Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marekting Poeler Kogge „Wissemara“ erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Abbruch des Törns durch Mitsegler
Mitsegler, die den Törn aus persönlichen Gründen abbrechen, müssen auf eigene Kosten weiterreisen. Eine Erstattung der Törnkosten oder eines Teils derselben durch das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ erfolgt nicht.
6. Änderung des Törnplans
Das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus wichtigen Gründen (analog Pkt. 4 dieser allgem. Teilnahmebedingungen) notwendig wird. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden. Eine Rückerstattung der Törnkosten bzw. eines Teils derselben erfolgt nicht.
7. Leistungen
Mit den Törnkosten wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord abgegolten. Abgegolten sind auch die Kosten für Fahrten mit der Hilfsmaschine. Nicht abgegolten sind Verpflegungskosten und Hafengebühren, wenn nicht anders bereits vereinbart und nicht vorhersehbar entstanden sind. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches des Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“. Für alle Gruppenfahrten zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teil-nehmern zusammen mit den Törnkosten berechnet werden, tritt das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft.
8. Gäste / Mitsegler
Personen, deren körperliche oder geistige Verfassung eingeschränkt ist (z.B. durch Alkoholgenuss) kann der Zutritt oder Verbleib an Bord verweigert werden, wenn eine Gefährdung für sie, andere Personen oder das Schiff nicht auszuschließen ist. Ansprüche gegenüber dem Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ entstehen aus diesen Handlungen nicht, eventuell daraus entstehende Kosten sind von der verursachenden Person zu tragen. Beim Aufenthalt an Bord der „Wissemara“ ist den Anweisungen der Besatzung unbedingt Folge zu leisten. Rauchen ist in den Räumlichkeiten grundsätzlich untersagt. Den Gästen sind bei Betreten des Schiffes die besonderen Risiken und Anforde-rungen eines Schiffsbetriebes bewusst, dieses gilt besonders im Bezug auf die eigene Einschätzung der physischen und psychischen Konstitution. Auf den Fahrten/Törns sollte stets rutschfestes Schuhwerk und legere Kleidung getragen werden, das Tragen von Damenschuhen mit spitzen Absätzen ist auch bei liegendem Schiff nicht gestattet.
9. Mindestalter
Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen.
10. Haftungsausschluss
Jeder Mitsegler reist auf eigene Gefahr. Das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marekting Poeler Kogge „Wissemara“ und die Schiffsführung haften nicht für Leib und Leben der Mitsegler und nicht für Verlust und Beschädigung von Gepäck, Wertgegenständen und Geld der Mitsegler. Es besteht kein entsprechender Versicherungsschutz. Es ist weiterhin zu beachten, dass das Schiff durch seine historische Bauart nicht behindertengerecht gestaltet ist. Der Mitsegler verzichtet auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gegenüber dem Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“, der Schiffsführung, der Stammbesatzung und den übrigen Mitseglern auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schiffsführung oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt für unmittelbare Schäden und für Folgeschäden. Der Haftungsausschluss beginnt mit der Einschiffung und endet mit der Ausschiffung. Gewährleistungsansprüche wegen Mängel an der „Poeler Kogge“ oder dessen Ausstattung sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie bei Törnantritt bereits vorhanden waren oder unterwegs entstanden sind.
11. Versicherungen
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung des Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“ für die Törnteilnehmer besteht nicht. Der Abschluss einer Reise-, Freizeitunfall- und Kranken-, Lebens-, Reiserücktritts-, Veranstaltungsausfall-Versicherung wird dringend empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein.
12. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung der Törnkosten heimgeschickt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen ist generell verboten. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Förderverein »Poeler Kogge« e.V. - Marketing Poeler Kogge „Wissemara“.
13. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur Abwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet. Der Törnteilnehmer stimmt dieser Verfahrensweise zu.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wismar.
Wismar, 2022